Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Welchen Energieausweis brauche ich?
Die Wahl zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis hängt von den Eigenschaften des Gebäudes sowie gesetzlichen Vorgaben ab. Beide dienen dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu bewerten, haben jedoch unterschiedliche Grundlagen.
Bedarfsausweis – Wann Pflicht?
Ein Bedarfsausweis ist vorgeschrieben, wenn:
- Das Gebäude vor dem 1. November 1977 errichtet wurde und
- nicht umfassend nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde.
Beispiel: Ein unsaniertes Einfamilienhaus von 1965 benötigt zwingend einen Bedarfsausweis, da der Energiebedarf detailliert berechnet werden muss.
Auch für Neubauten ist ein Bedarfsausweis verpflichtend, da der Energiebedarf des Gebäudes rechnerisch ermittelt werden muss. Hierbei werden die Bauweise, Dämmung, Fenster und Heiztechnik berücksichtigt, um eine objektive Beurteilung zu erhalten.

Verbrauchsausweis – Wann erlaubt?
Ein Verbrauchsausweis kann für Wohngebäude ausgestellt werden, wenn:
- Das Gebäude nach dem 1. November 1977 errichtet wurde oder
- es zuvor umfassend energetisch saniert wurde.
Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus aus den 1980er-Jahren, dessen Dämmung und Heizung auf modernem Standard sind, kann einen Verbrauchsausweis erhalten.
Zusätzlich ist ein Verbrauchsausweis möglich, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten hat. Hier wird der tatsächliche Energieverbrauch der Bewohner der letzten drei Jahre zugrunde gelegt.
Zusammenfassung:
- Bedarfsausweis: Für unsanierte Altbauten und Neubauten.
- Verbrauchsausweis: Für neuere, sanierte Gebäude oder Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten.
Die Wahl des Ausweistyps hängt von Baujahr, Sanierungsstand und Anzahl der Wohneinheiten ab.