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Energieberatung Pilckmann
Ihr Ansprechpartner und Begleiter für die energetische Bewertung und Sanierung von Wohngebäuden



Kontakt
Email: Kontaktformular
Mobil: +49 175 425 75 18 oder WhatsApp
Standort
47058 Duisburg

Energiebratung Für Sie
Leistungen Für Sie im Überblick
- Energieausweise
- Fördermittelbeantragung
- Sanierungsfahrplan
- Einzelmaßnahmen
- Thermografieaufnahmen
- Basisenergieberatung
- Photovoltaik / Solar
- Heizungstausch
- Solarthermieanlagen
- Fenstertausch
Energieberatung Pilckmann
Kostenlose Erstberatung
Vereinbarung Sie gerne eine kostenlose Erstberatung. In diesem Schritt lerne ich Sie und Ihr Vorhaben kennen. Nach einer ersten Einschätzung kann das weitere Vorgehen geplant weden.
Ihre Vorteile
Ihr Experte aus Duisburg
Seit über 20 Jahren in Duisburg verwurzelt, bin ich in Duisburg und Umgebung für Sie da.
Einer für Alles
Von der Erstberatung bis zum Abschluss Ihres Projektes bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Full-Service-Energieberatung
Von der Ist-Analyse über die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplanes bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen begleite ich Sie.
Unabhängige Beratung
Durch meinen Unabhängigkeits-Grundsatz profitieren Sie von einer objektiven Beratung hinsichtlich energetisch und wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen.
Zunächst, das Heizungsgesetz gibt es nicht, gemeint ist das GEG, das Gebäudeenergiegesetz. In diesem Gesetz stehen u.a. folgende Punkte:
- Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsgebäuden hinsichtlich Heiztechnik und Dämmung
- Mittel- bis langfristige Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Vorschriften bzgl. der energetischen Nachrüstung
- Dient als Grundlage für die Förderprogramme
Um es kurz zu machen: Nein, das sog. „Heizungsgesetz“ wird sicherlich nicht abgeschafft. Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD heißt es u.a.:
- Zeile 739: Die KfW Förderprogramme werden zu zwei zentralen Programmen zusammengeführt:
- Förderung für den Neubau und
- für die energetische Sanierung an Bestandsgebäuden
- Zeile 756/757: Die Förderungen für energetische Sanierungen sowie für den Einbau von Heizungen werden fortgesetzt.
- Zeile 757/758: Die Kosten für die energetische Sanierung ererbter Immobilien werden steuerlich absetzbar sein.
Immer noch sind die genauen Vorhaben unklar (Stand: 23.04.2025), eines lässt sich aber sicher sagen: eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie wurde und wird gefördert. Das GEG wird nicht abgeschafft.
Absolut, wenn auch nicht in dem üppigen Umfang wie noch Anfang 2024. Die Energieberatung wird dennoch mit 50% bezuschusst.
Eine Energieberatung ist nicht nur aus finanzieller Sicht ratsam. Denn möchte man Fördermittel für Sanierungsvorhaben abgreifen, dann ist der Einsatz eines Energieberaters Pflicht.
Weiterhin hat ein Energieberater tiefgreifende Kenntnisse bzgl. der energetischen Bilanz eines Gebäudes. Mittels spezieller Software kann hinreichend genau abgeschätzt werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und welche nicht. Dies beugt zahlreichen Missständen wie Schimmel, einer zu geringe Heizleistung oder viel zu langen Amortisationszeiten vor.
Es stehen weiterhin zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Hier ein Auszug:
- KfW – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt äußerst zinsgünstige Darlehen für Sanierungsvorhaben
- BAFA – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert zahlreiche Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen, darunter Photovoltaik, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und vieles mehr. Besuchen Sie gerne die Webseite des BAFA für mehr Informationen.
- BEG Förderung – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet ebenfalls eine ganze Reihe an förderfähigen Maßnahmen an. Einen guten Überblick liefert deren Informationsblatt, dass ich für Sie HIER verlinkt habe.
Kurz gesagt, alles energetisch relevante. Dazu zählen folgende Bestandteile:
- Gebäudehülle
- Wie luftdicht ist das Gebäude?
- Welche Baumaterialien wurden für die Außenwände genutzt und in welcher Stärke?
- Wie alt sind die Fenster?
- Gibt es Problemstellen wie Schimmelansatz oder Zugluft?
- Heizung
- Wie alt und welcher Art ist die Heizung und weitere Komponenten (z.B. die Unwälzpumpe)
- Welche Heizkörper liegen vor?
- Sind die Leitungen isoliert?
- Das Nutzerverhalten
- Wie oft wird geheizt und wie stark?
- Gibt es eine Heizautomatik und wie wird diese ggf. genutzt?
- Wie und wie oft wird gelüftet?
Weiterhin werden Baupläne gesichtet, Schnittzeichnungen und Grundrisse, Dokumente vergangener Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Energieverbräuche bzw. Heizkostenabrechnungen.
Die Summe all dieser Infos ist die Grundlage einer soliden Energieberatung.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie einen Energieausweis besitzen müssen, um ihn Interessenten vorliegen zu können. Weiterhin muss ein Energieausweis erstellt werden, wenn energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, die die Heizlast des Gebäudes verändern.
F.A.Q
Preisübersicht
Faire Preise für Ihre Energieberatung
Erstellung Ihres
Energieausweises
Ein Energieverbrauchsausweis kann in der Regel bereits ab 59 Euro erstellt werden. Energiebedarfsausweise benötigen mehr Aufwand.
ab € 59
Erstellung eines
Sanierungs- fahrplans
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans kostet Sie nur 790 € bei Inanspruchnahme einer Förderung.
€ 790
Die allgemeine
Basis Energieberatung
Bei einem Besuch vor Ort werden potenzielle Energieeinsparungen gesichtet und Handlungsempfehlungen für Sie dokumentiert.
€ 159

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So erreichen Sie mich
Sie erreichen mich in der Regel Mo – Fr tagsüber zwischen 9:30 – 14 Uhr. Sprechen Sie mir gerne eine Nachricht auf, falls Sie mich nicht erreichen und ich werde mich noch im Laufe des Tages bei Ihnen melden. Scannen Sie gerne den QR Code mit Ihrem Handy für alle Kontaktinformationen:
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