Energieausweis
Hier gebe ich Ihnen eine Übersicht über den Energieausweis: Ein Energieausweis ist ein Dokument, das den Energieverbrauch oder -bedarf eines Wohngebäudes bewertet. Er soll Mietern, Käufern und Eigentümern eine klare Orientierung zur Energieeffizienz der Immobilie geben.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis, der auf real gemessenen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre basiert, und den Bedarfsausweis, der auf einer Berechnung des theoretischen Energiebedarfs des Gebäudes basiert.
Der Energieausweis enthält Angaben zur energetischen Qualität der Gebäudehülle, zur Heizungsanlage und Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen. Auf einer Farbskala von grün (sehr effizient) bis rot (wenig effizient) wird die Energieeffizienzklasse des Gebäudes dargestellt.
Die Pflicht zum Vorzeigen eines Energieausweises besteht in mehreren Fällen:
- Bei Verkauf oder Vermietung: Eigentümer müssen den Ausweis spätestens bei der Besichtigung oder bei der Vertragsunterzeichnung vorlegen.
- Bei Neubauten: Ein Energieausweis muss nach Fertigstellung des Gebäudes erstellt werden.
- Bei wesentlichen Umbauten: Zum Beispiel nach einer umfassenden Sanierung, die die Energiebilanz des Gebäudes verändert.
Seit Inkrafttreten der GEG (Gebäudeenergiegesetz) im Jahr 2020 ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Für eine Übersicht über den Energieausweis bzw. der beiden Arten, klicken Sie gerne auf die oben aufgeführten Links in orange.
