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Energieberatung Pilckmann
Energieberatung in Duisburg – persönlich, unabhängig und förderfähig
5.0Bestbewerteter Service 2025verifiziert von: TrustindexTrustindex überprüft, ob das Unternehmen auf Grundlage der in den letzten 12 Monaten auf Google gesammelten Bewertungen einen Bewertungswert über 4.5 aufweist und sich damit für den Erhalt des Top-Rated-Zertifikats qualifiziert.
Kontakt
Email: Kontaktformular
Mobil: +49 175 425 75 18 oder WhatsApp
Standort
47058 Duisburg
Leistungen Für Sie im Überblick
- Basisenergieberatung
- Photovoltaik / Solar
- Heizungstausch
- Solarthermieanlagen
- Fenstertausch
- Energieausweise
- Fördermittelbeantragung
- Sanierungsfahrplan
- Einzelmaßnahmen
- Thermografieaufnahmen
Energieberatung Pilckmann
Über mich
Kostenlose Erstberatung
Vereinbarung Sie gerne eine kostenlose Erstberatung. In diesem Schritt lerne ich Sie und Ihr Vorhaben kennen. Nach einer ersten Einschätzung kann das weitere Vorgehen geplant weden.
Ihre Vorteile
Ihr Experte aus Duisburg
Seit über 20 Jahren in Duisburg verwurzelt, bin ich in Duisburg und Umgebung für Sie da.
Einer für Alles
Von der Erstberatung bis zum Abschluss Ihres Projektes bin ich Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Full-Service-Energieberatung
Von der Ist-Analyse über die Erstellung Ihres individuellen Sanierungsfahrplanes bis hin zur Umsetzung der Maßnahmen begleite ich Sie.
Unabhängige Beratung
Durch meinen Unabhängigkeits-Grundsatz profitieren Sie von einer objektiven Beratung hinsichtlich energetisch und wirtschaftlich sinnvoller Sanierungsmaßnahmen.
Absolut, wenn auch nicht in dem üppigen Umfang wie noch Anfang 2024. Die Energieberatung wird dennoch mit 50% bezuschusst.
Eine Energieberatung ist nicht nur aus finanzieller Sicht ratsam. Denn möchte man Fördermittel für Sanierungsvorhaben abgreifen, dann ist der Einsatz eines Energieberaters Pflicht.
Weiterhin hat ein Energieberater tiefgreifende Kenntnisse bzgl. der energetischen Bilanz eines Gebäudes. Mittels spezieller Software kann hinreichend genau abgeschätzt werden, welche Maßnahmen sinnvoll sind – und welche nicht. Dies beugt zahlreichen Missständen wie Schimmel, einer zu geringe Heizleistung oder viel zu langen Amortisationszeiten vor.
Es stehen weiterhin zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Hier ein Auszug:
- KfW – Die Kreditanstalt für Wiederaufbau gewährt zinsgünstige Darlehen für Sanierungsvorhaben sowie Zuschüsse im Rahmen von Heizungsförderungen
- BAFA – Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert zahlreiche Sanierungsvorhaben mit Zuschüssen, darunter Photovoltaik, Solarthermieanlagen und vieles mehr. Besuchen Sie gerne die Webseite des BAFA für mehr Informationen.
- BEG Förderung – Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bietet ebenfalls eine ganze Reihe an förderfähigen Maßnahmen an. Einen guten Überblick liefert deren Informationsblatt, dass ich für Sie HIER verlinkt habe.
Kurz gesagt, alles energetisch relevante. Dazu zählen folgende Bestandteile:
- Gebäudehülle
- Wie luftdicht ist das Gebäude?
- Welche Baumaterialien wurden für die Außenwände genutzt und in welcher Stärke?
- Wie alt sind die Fenster?
- Gibt es Problemstellen wie Schimmelansatz oder Zugluft?
- Heizung
- Wie alt und welcher Art ist die Heizung und weitere Komponenten (z.B. die Unwälzpumpe)
- Welche Heizkörper liegen vor?
- Sind die Leitungen isoliert?
- Das Nutzerverhalten
- Wie oft wird geheizt und wie stark?
- Gibt es eine Heizautomatik und wie wird diese ggf. genutzt?
- Wie und wie oft wird gelüftet?
Weiterhin werden Baupläne gesichtet, Schnittzeichnungen und Grundrisse, Dokumente vergangener Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Energieverbräuche bzw. Heizkostenabrechnungen.
Die Summe all dieser Infos ist die Grundlage einer soliden Energieberatung.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Sie bei Verkauf Ihrer Immobilie einen Energieausweis besitzen müssen, um ihn Interessenten vorliegen zu können. Weiterhin muss ein Energieausweis erstellt werden, wenn energetisch relevante Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, die die Heizlast des Gebäudes verändern und/oder wenn das Heizsystem erneuert wird.
F.A.Q
Faire Honorare für Ihre Energieberatung
Energieausweis
Ein Energieverbrauchsausweis kann in der Regel bereits ab 59 Euro erstellt werden. Energiebedarfsausweise benötigen mehr Aufwand.
ab € 59
Sanierungs- fahrplan
Die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ist ab 790 € möglich bei Inanspruchnahme einer Förderung.
Ab € 790
Basis Energieberatung
Bei einem Besuch vor Ort werden potenzielle Energieeinsparungen gesichtet und Handlungsempfehlungen für Sie dokumentiert. (Zwei Stunden Vor-Ort Termin)
€ 159
Kontakt
So erreichen Sie mich
Sie erreichen mich in der Regel Mo – Fr tagsüber zwischen 9:30 – 14 Uhr. Sprechen Sie mir gerne eine Nachricht auf, falls Sie mich nicht erreichen und ich werde mich noch im Laufe des Tages bei Ihnen melden. Scannen Sie gerne den QR Code mit Ihrem Handy für alle Kontaktinformationen:

- 0175 425 75 18
- Kontaktformular
Pflichtinformation gemäß DGVO Artikel 13
Pflichtinformationen gemäß Artikel 13 DSGVO Im Falle des Erstkontakts bin ich gemäß Art. 12, 13 DSGVO verpflichtet, Ihnen folgende datenschutzrechtliche Pflichtinformationen zur Verfügung zu stellen: Wenn Sie mich per E-Mail (Kontaktformular) kontaktieren, verarbeiten ich Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit an der Verarbeitung ein berechtigtes Interesse besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Verarbeitung für die Anbahnung, Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und mir erforderlich sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) oder eine sonstige Rechtsnorm die Verarbeitung gestattet.
Ihre personenbezogenen Daten verbleiben bei mir, bis Sie mich zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z. B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihres Anliegens). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Ihnen steht außerdem ein Recht auf Widerspruch, auf Datenübertragbarkeit und ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Ferner können Sie die Berichtigung, die Löschung und unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
